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Wir wünschen allen besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

Mietspiegel

download: Fragebogen zum 9. Bautzener Mietspiegel 

Wozu dient die Erhebung?
Der Bautzener Mietspiegel soll dem aktuellen Mietpreisgefüge in der Stadt Bautzen entsprechen,
dazu ist eine neue Datenerhebung notwendig. Ein aktueller Mietspiegel macht das
Mietpreisgefüge in der Stadt transparenter und schafft Rechtsicherheit bei Mietern und Vermietern.

Durchführung der Erhebung
Die Datenerhebung wird von der Arbeitsgruppe Mietspiegel durchgeführt. Es werden keine
personenbezogenen Daten erhoben. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die
Adresse und Etage der Wohnung dient der Einordnung in eine Lagekategorie und zum
Ausschluss von doppelten Datensätzen. Die Informationen werden elektronisch verarbeitet
und nur für die notwendigen statistischen Auswertungen zur Erstellung des Mietspiegels
verwendet. Die Datenverarbeitung erfolgt nach den aktuell gültigen Regeln zum Datenschutz
und zur Datensicherheit. Die Bearbeiter sind zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

Freiwillige Teilnahme
Ihre Mitwirkung an dieser Erhebung ist freiwillig.
Wir bitten Sie herzlich, uns durch Ihre Teilnahme zu unterstützen. Je mehr Daten einfließen,
umso besser, genauer und repräsentativer wird der Mietspiegel für die Stadt Bautzen.

Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus.

Bitte den Fragebogen nur ausfüllen, wenn
− ein Mietvertrag zum Stichtag 31. März 2026 besteht,
− der Mietvertrag nach dem 01.04.2020 abgeschlossen wurde,
ODER die Nettokaltmiete nach dem 01.04.2020 geändert wurde,
− KEIN Zeitmietvertrag über einen Zeitraum bis zu einem Jahr besteht,
− KEIN Staffelmietvertrag besteht,
− die Wohnung NICHT möbliert oder teilmöbliert ist,
− die Wohnung NICHT Teil eines Wohnheims, eines sonstigen Heimes oder einer heimähnlichen Unterkunft ist,
− die Wohnung sich NICHT in einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. in einem Reihenhaus befindet,
− die Wohnung NICHT vom Eigentümer bewohnt ist,
− die Wohnung NICHT an Verwandte ersten oder zweiten Grades vermietet ist,
− KEINE Mietpreisbindung besteht (öffentlich geförderte Wohnung),
− die Wohnung NICHT gewerblich oder zu Ferien-/Freizeitzwecken vermietet ist,
− die Wohnung eine Küche oder Kochnische hat und abgeschlossen ist,
− die Wohnung NICHT mit einer Gefälligkeitsmiete versehen ist,
− die Wohnung NICHT untervermietet ist,
− die Wohnung NICHT als Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnung genutzt wird.

Rücksendung bitte bis 15.07.2026 an: statistik@bautzen.de

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